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Rechtsanwälte
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Rita Maria Rath



Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Fremdsprache:Englisch


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RA_Rath

Rita Maria Rath studierte in München. Nach einer Mitarbeit in einer Londoner Anwaltskanzlei war sie in einer englischen Großbank tätig. In 1990 erhielt sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht.

Rita Maria Rath bietet Ihnen neben ihrer Spezialisierung in den Fachanwaltsbereichen Arbeitsrecht und Familienrecht kompetenten Rat im Bank- und Gesellschaftsrecht sowie im Kfz-Recht.
Die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Kündigungsschutzrecht, dem Betriebsübergang sowie im kirchlichen Dienstrecht.
Frau Rath steht Ihnen auch mit ihrer langjährigen Erfahrung im Scheidungsrecht und den damit verbundenen vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Frau Rath ist Mitglied
- im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte
- im Leipziger Anwaltsverein und Fachkreis Familienrecht
- der Kirchgemeindevertretung Baalsdorf/ Mölkau im Kirchspiel Leipziger Osten.
Zuständige Rechtsanwaltskammer: RAK Sachsen.