Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
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Kategorie: Arbeitsrecht
Veröffentlicht am Februar 13, 2020

Einheit des Verhinderungsfalls

Tritt während des Entgeltfortzahlungszeitraumes von sechs Wochen eine neue Krankheit auf, die ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, entsteht kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.

Die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung muss bereits zu dem Zeitpunkt der neuen Erkrankung beendet sein. Nur in diesem Fall hat der Arbeitnehmer erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

BAG – Urteil vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18

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