Ihre Anwältin für Erbrecht:

Rechtsanwältin Claudia Heusel

Erbrecht

Erbrecht ist häufig konfliktgeladen. Es geht um Zuneigung, Beachtung, Ehre, Mildtätigkeit, Macht und Einfluss.

Jede erbrechtliche Planung und jeder Erbfall hat seine emotionalen Besonderheiten.

Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuung, Patientenverfügung und Erbschaftssteuer sind zu behandeln und die sich hieraus ergebenden Probleme zu klären.

Bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen finden wir für unsere Mandanten die passenden Lösungsstrategien.

Im Trauerfall, dem Tod eines nahen Angehörigen, beraten und vertreten wir Sie. Hier sind angesprochen:

  • Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsberechtigt sind

    • Kinder, deren Abkömmlinge
    • Ehegatten, es sei denn, dass beim Erbfall die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gegeben waren, der Erblasser die Scheidung beantragt hat oder ihr zugestimmt hatte
    • die Eltern

Entferntere Abkömmlinge wie Kindeskinder oder die Eltern sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn keine näheren Abkömmlinge vorhanden sind

  • das gesetzliche Erbrecht

Das Erbrecht richtet sich nach dem Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen (letztwillige Verfügungen). Bestehen solche Verfügungen nicht, richtet sich das Erbrecht nach dem Gesetz.

  • gewillkürte Erbeinsetzung/Testament

Letztwillige Verfügungen sind formbedürftig. Deren Inhalt sollte wohl überlegt sein. Hierbei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Wir werden die von Ihnen beabsichtigten Ziele besprechen und Ihnen für Sie zugeschnittene Lösungen entwerfen.

  • Gestaltung unter Ehegatten

Berliner Testament, Erbvertrag, Gestaltung von Pflichtteilsansprüchen über Güterstandsschaukel
Vermächtnisse, Teilungsanordnungen

Wir vertreten Sie, wenn der Fall eintritt, dass Sie gegen Miterben oder Pflichtteilsberechtigte streiten müssen. Wenn Sie selbst ausgeschlossen wurden, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche oder der Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Häufig kommt es zu Erbscheinverfahren bei Streit um den tatsächlichen Erben, um Testamentsauslegung oder Testamentsanfechtung. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit Erfahrung zur Seite.

Letztwillige Verfügungen sind bei tatsächlichen oder rechtlichen Veränderungen anzupassen, wie bei Scheidung, Wiederheirat, weiteren Kindern oder Vorversterben eines Begünstigten.

Wir haben die Lösung!

 

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen im Erbrecht:

Rechtsanwältin Claudia Heusel
Tel.: +49 341 69 76 76 70
E-Mail: heusel@rechtsanwaelte-rath-uhlmann.de

Wir haben die Lösung!

Rath | Uhlmann

Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig

Gerichtsweg 28
Haus des Buches
04103 Leipzig

Route in Google Maps öffnen

Kostenlose Tiefgaragenstellplätze im Haus des Buches (Rückseite) gegenüber Navigationsadresse Gutenbergplatz 6.

HIER GEHTS ZUR ANFAHRTSSKIZZE

KONTAKT

Sekretariat Jürgen Uhlmann +49 341 69 76 76 80
Sekretariat Markus Erler  +49 341 69 76 76 90
Sekretariat Claudia Heusel +49 341 69 76 76 70
Sekretariat Hanna Gotthard +49 341 69 76 76 70
Sekretariat Nadine Ondrusch +49 341 69 76 76 70/80/90

Fax +49 341 69 76 76 99

MAIL kontakt@rechtsanwaelte-rath-uhlmann.de