Ihre Anwältin für Erbrecht:

Rechtsanwältin Rita Maria Rath

Erbrecht

Erbrecht ist häufig konfliktgeladen. Es geht um Zuneigung, Beachtung, Ehre, Mildtätigkeit, Macht und Einfluss.

Jede erbrechtliche Planung und jeder Erbfall hat seine emotionalen Besonderheiten.

Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuung, Patientenverfügung und Erbschaftssteuer sind zu behandeln und die sich hieraus ergebenden Probleme zu klären.

Bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen finden wir für unsere Mandanten die passenden Lösungsstrategien.

Im Trauerfall, dem Tod eines nahen Angehörigen, beraten und vertreten wir Sie. Hier sind angesprochen:

  • Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsberechtigt sind

    • Kinder, deren Abkömmlinge
    • Ehegatten, es sei denn, dass beim Erbfall die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gegeben waren, der Erblasser die Scheidung beantragt hat oder ihr zugestimmt hatte
    • die Eltern

Entferntere Abkömmlinge wie Kindeskinder oder die Eltern sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn keine näheren Abkömmlinge vorhanden sind

  • das gesetzliche Erbrecht

Das Erbrecht richtet sich nach dem Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen (letztwillige Verfügungen). Bestehen solche Verfügungen nicht, richtet sich das Erbrecht nach dem Gesetz.

  • gewillkürte Erbeinsetzung/Testament

Letztwillige Verfügungen sind formbedürftig. Deren Inhalt sollte wohl überlegt sein. Hierbei steht Frau Rath Ihnen kompetent zur Seite. Sie wird die von Ihnen beabsichtigten Ziele besprechen und Ihnen für Sie zugeschnittene Lösungen entwerfen.

  • Gestaltung unter Ehegatten

Berliner Testament, Erbvertrag, Gestaltung von Pflichtteilsansprüchen über Güterstandsschaukel
Vermächtnisse, Teilungsanordnungen

Frau Rath vertritt Sie, wenn der Fall eintritt, dass Sie gegen Miterben oder Pflichtteilsberechtigte streiten müssen. Wenn Sie selbst ausgeschlossen wurden, unterstützt Frau Rath Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche oder der Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Häufig kommt es zu Erbscheinverfahren bei Streit um den tatsächlichen Erben, um Testamentsauslegung oder Testamentsanfechtung. Auch hierbei steht Frau Rath Ihnen mit ihren Erfahrungen zur Seite.

Letztwillige Verfügungen sind bei tatsächlichen oder rechtlichen Veränderungen anzupassen, wie bei Scheidung, Wiederheirat, weiteren Kindern oder Vorversterben eines Begünstigten.

Wir haben die Lösung!

 

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen im Erbrecht:

Rechtsanwältin Rita Maria Rath
Telefon: +49 341 69 76 76 70
E-Mail: rath@rechtsanwaelte-rath-uhlmann.de

Wir haben die Lösung!

Rath | Uhlmann

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Sekretariat Rita M. Rath   +49 341 69 76 76 70
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