Familienrecht

Unsere Spezialisierung umfasst das gesamte Familienrecht. Hierzu gehören vor allem die Rechtsbeziehungen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung, Verwandtschaft sowie Adoption begründet werden und die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen.

Streitigkeiten im Familienrecht sind sehr konfliktgeladen. Hier gilt es ausgewogene Entscheidungen zu treffen, gerade dann, wenn Kinder betroffen sind. Im Fokus stehen natürlich die Interessen unserer Mandanten, vor allem wenn vermögensrechtliche Ansprüche im Zugewinn oder Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt) betroffen sind.

1.Ehescheidung

a) vermögensrechtliche Auseinandersetzungen/Zugewinn:

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen von einvernehmlichen Ehescheidungen zur Seite. Unsere Kompetenz bezieht sich darüber hinaus vor allem auf komplexe Auseinandersetzungen insbesondere auch langjähriger Ehen.

Frau Rechtsanwältin Rath verfügt in diesem Zusammenhang über jahrzehntelange Erfahrungen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wenn es um Unternehmen und den von Freiberuflern geschaffenen Werten (Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Architekturbüros, u.a.) geht.

In diesem Zusammenhang kommt Frau Rath die mehrjährige Mitarbeit in Großbanken zu Gute und die dadurch gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit Jahresabschlüssen und Bilanzen. So kann Frau Rath Sie in Kooperation mit Ihrer Steuerkanzlei kompetent beraten und vertreten.

Wir unterstützen Sie, wenn es um die Auseinandersetzung von Grundstücken und sonstigen Familienvermögen geht.

Zu Konflikten kommt es häufig bei der Trennung Bankkonten und gemeinsam eingegangener Verbindlichkeiten. Hier stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Verfügung.

b) Unterhalt:

Nach der Trennung von Eheleuten bestehen Ansprüche auf Trennungsunterhalt sowie Kindesunterhalt. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung bzw. Abwehr.

Gleiches gilt für die Durchsetzung, Abwehr und korrekte Berechnung nachehelicher Unterhaltsansprüche, die nach Rechtskraft der Scheidung in Betracht kommen.

c) Kindschaftssachen – Sorgerecht – Umgangsrecht:

Ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit besteht in der Unterstützung beim Umgangsrecht mit Ihren Kindern. Von Trennungskonflikten sind Kinder regelmäßig sehr betroffen. Dies kann weitestgehend durch guten Kontakt und Kooperation der Eltern vermieden werden. Sollte dies nicht möglich sein, lassen sich Unterhalts- bzw. Sorgerechtsverfahren nicht vermeiden. Wir helfen Ihnen, diese vor allem im Interesse Ihrer Kinder und deren Kindeswohl durchzuführen.

Frau Rechtsanwältin Heusel unterstützt sie kompetent dabei, den richtigen Weg mit Ihren Kindern zu finden und Konflikte zu lösen.

Wir vertreten Sie insbesondere im Rahmen des Kindschaftsrechtes, also Sorgerecht und Umgang mit Elternteilen, Großeltern, Verwandten, u.a.

Komplexere Gestaltungen für Umgänge sind in Patchwork-Familien erforderlich. Das Wechselmodell bedarf besonderer Vereinbarungen zu den Umgangs- und Aufenthaltszeiten Ihrer Kinder beim jeweiligen Elternteil, sowie dem Kindesunterhalt, der auch und insbesondere im Wechselmodell grundsätzlich zu zahlen ist.

2. Eheverträge

Vor oder in der Ehe sowie vor Scheidungsverfahren ist es regelmäßig ratsam, die familienrechtlichen Interessen und Rechtsfolgen in Verträge zu fassen. Wir stehen Ihnen beim Aushandeln und Entwerfen der Verträge zur Verfügung und nehmen gerne auch Kontakt mit einem von Ihnen ausgewählten Notariat auf.

3. erbrechtliche Gestaltung

Wir unterstützen Sie auch bei Ihrer erbrechtlichen Gestaltung im gemeinsamen Testament und in Erbverträgen; so sind häufig in Patchworkfamilien besondere und sehr individuelle erbrechtliche Regelungen erforderlich.

4. Aufhebung von Lebenspartnerschaften

Die Aufhebung von Lebenspartnerschaften folgt den Regeln der Ehescheidung und deren Folgesachen einschließlich Unterhalt, Zugewinn, Ausgleich der Rentenanwartschaften; im Kindschaftsrecht ist ebenfalls Sorgerecht und Umgang zu klären.

 

5. nichteheliche Lebensgemeinschaften

Besonders konfliktreich kann die Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften sein, vor allem wenn das Paar keine vertraglichen Regelungen getroffen hat. Ratsam ist es grundsätzlich, Vermögen, Unterhalt, erbrechtliche Beziehungen und auch die Vorsorge im Krankheitsfall in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft besonders zu vereinbaren.

Auch für diese Vertragsgestaltungen finden Sie in uns kompetente und professionelle Ansprechpartner.

Geht Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft auseinander, unterstützen wir Sie bei der Streitklärung und, sofern dies erforderlich wird, bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir haben die Lösung!

Rath | Uhlmann

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