Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht:

Rechtsanwalt Markus Erler

Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht ist Ihr kompetenter Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Erler.

Herr Rechtsanwalt Erler berät und vertritt Sie insbesondere bei folgenden Angelegenheiten:

Allgemein:

  • Vertretung in allen Widerspruchsverfahren (nach §§ 68 ff. VwGO)
  • Vertretung in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht
  • Beratung von Kommunen und Zweckverbänden
  • Prüfung von Satzungen
  • Normenkontrollverfahren

Öffentliches Baurecht:

  • Fragen rund um die Baugenehmigung
  • Beratung und Vertretung im Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
  • Beratung und Vertretung im Baugenehmigungsverfahren
  • Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wohngebäude, gewerbliche Bauten oder Werbeanlagen
  • Widerspruch gegen eine abgelehnte Baugenehmigung
  • Widerspruch gegen ein Bauvorhaben/die Baugenehmigung des Nachbars
  • Abwehr von Nachbarwidersprüchen
  • Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben
  • Vorgehen gegen eine Nutzungsuntersagung
  • Vorgehen gegen eine Baueinstellungsverfügung z.B. wegen fehlender Baugenehmigung, Überschreitung der genehmigten Gebäudehöhe,
  • Unterschreitung von Abstandsflächen usw.
  • Vorgehen gegen ein Bauverbot
  • Vorgehen gegen eine Beseitigungsanordnung
  • Fragen rund um den Gebietserhaltungsanspruch und den Gebietsprägungserhaltungsanspruch
  • Fragen rund um eine Veränderungssperre
  • Interessenvertretung in Planfeststellungverfahren/bei der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Vertretung im Verwaltungsverfahren vor der Baubehörde
  • Vertretung im Eilverfahren, z.B. zur Abwehr des Bauvorhabens des Nachbarn

Gewerberecht:

  • Beratung und Vertretung bei Gewerbeuntersagung
  • Vertretung bei der Gewerbeanmeldung
  • Fragen rund um die Gewerbeerlaubnis, insbesondere der Zuverlässigkeit
  • Vertretung beim Angriff gegen Auflagen

Waffenrecht:

  • Fragen rund um Waffenschein, Waffenbesitzkarte, Schießerlaubnis, Bau und Zulassung von Schießstätten uvm.
  • waffenrechtliche Erlaubnis
  • Abwehr gegen Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
  • verweigerter Antrag auf Waffenschein,
    … und in vielen anderen Gebieten des Verwaltungsrechts.

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für Fragen im Verwaltungsrecht:

Rechtsanwalt Markus Erler
Telefon: +49 341 69 76 76 90
E-Mail: erler@rechtsanwaelte-rath-uhlmann.de

Wir haben die Lösung!

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Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig

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04103 Leipzig

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KONTAKT

Sekretariat Rita M. Rath   +49 341 69 76 76 70
Sekretariat Jürgen Uhlmann +49 341 69 76 76 80
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