Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht – wir gratulieren Markus Erler herzlich
Rechtsanwalt Markus Erler Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kategorie: Baurecht
Veröffentlicht am März 12, 2021

Wir freuen uns, dass unserem Kollegen Markus Erler die Bezeichnung Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verliehen wurde.

Die Fachanwaltsbezeichnungen werden durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen verliehen und setzen nach §§ 5 Abs. 1, 14e Fachanwaltsordnung (FAO) den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse voraus.

Im Baurecht und Architektenrecht gehören dazu

  • das Bauvertragsrecht (inkl. Bauträgerrecht),
  • das Recht der Architekten und Ingenieure,
  • das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  • Grundzüge des öffentlichen Baurechts sowie
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Herr Rechtsanwalt Erler ist seit Jahren mit hohem persönlichem Interesse und Leidenschaft auf dem Rechtsgebiet Baurecht tätig.
Wir gratulieren herzlich.

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