Wir freuen uns, dass unserem Kollegen Markus Erler die Bezeichnung Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verliehen wurde.
Die Fachanwaltsbezeichnungen werden durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen verliehen und setzen nach §§ 5 Abs. 1, 14e Fachanwaltsordnung (FAO) den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse voraus.
Im Baurecht und Architektenrecht gehören dazu
- das Bauvertragsrecht (inkl. Bauträgerrecht),
- das Recht der Architekten und Ingenieure,
- das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
- Grundzüge des öffentlichen Baurechts sowie
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Herr Rechtsanwalt Erler ist seit Jahren mit hohem persönlichem Interesse und Leidenschaft auf dem Rechtsgebiet Baurecht tätig.
Wir gratulieren herzlich.